Achtung: Kredithai! Bangemachen gilt nicht
Diese Kanzlei gehört zu denjenigen, die es nötig haben, die Unerfahrung von Menschen für Ihre Zwecke zu missbrauchen. Aber keine Panik, mit folgenden Verhaltensregeln werdet ihr die ganz schnell los. Diese Inkassohaie kaufen Listen der abgestoßenen Forderungen der Firmen, und versuchen damit selbst Geld zu machen. Die blasen sich damit nur auf, je größer die Firma ist, die die angeblich vertreten, z. B. Vodafone. Aber mal ehrlich, als ob Vodafone sich teure Anwälte leisten würde für einen zweistelligen Forderungsbetrag. Die sind kostenorientiert! Je dreister diese Kredithaie sich dabei verhalten, desto mehr sind die Leute eingeschüchtert. Werdet ihr per eMail angeschrieben, ist damit schon der Beweis erbracht, dass sie eure Postadresse nicht haben, und die dürft ihr nie angeben, dazu gibt es kein Recht, fragt zunächst nach der Kopie der Mandatsübernahme. Meist seit ihr die dann schon los, weil es die Kopie ja nicht gibt. Die geforderten Kosten sind aufgeteilt in die Hauptforderung, damit sind die Forderungen eines Unternehmens gemeint, und der Nebenforderung, das sind die Kosten der Kanzlei, wodrüber die ihr Geld machen. Daher sind die auch sehr hoch, meist höher als die Hauptforderung. Hier greift die Schadensminderungspflicht, die genau regelt, welche Höhe die Nebenforderung zu der Hauptforderung haben darf. Aber keine Panik: fragt nach einer genauen Aufschlüsselung der angeblich entstandenen Kosten, weil die müssen nachweisen, dass diese Nebenkosten überhaupt entstanden sind. Dann sind die zur Schadensminderung verpflichtet, wogegen die ja mit Ihrer Nebenkostenforderung verstoßen. Wenn die jetzt nicht aufgeben, fordert die auf, die Gesamtforderung gerichtlich einzuklagen. Das führt für die zu höheren Kosten, als die Gesamtforderung. Deutsches Prozess(verfahrens)recht sieht nämlich vor, dass ein Kläger in Vorkasse zu gehen hat für: in Abh. v. der Höhe der Gesamtforderung die Prozesskosten, Klägerkosten, die der Kläger zwar einklagen kann, falls er obsiegt, aber er kennt ja nicht die Finanzsituation der Beklagten, ob er da jemals seine Kosten zurückbekommt. Also nicht abwägbar, und der gibt auf. Und schwupps: weg ist das Wiesel)))
Update 10.12.2024:
Nach Einreichung meiner Unterlagen an das Landgericht in Mainz scheint jetzt der richtige Knopf gedrückt zu sein.
Also nehmt bitte dorthin Kontakt auf!
21 October 2024
Unprompted review