Fragliches Urteil des VG Neustadt a. d. W. - nicht Evidenz basiert!
Bewertung: schlecht, enttäuscht.
Das VG Neustadt an der Weinstraße lehnt die Klage eines kranken Schülers ab, der Face-Shield wollte statt MNB aus Stoff. Beschl. v. 10.09.2020 Az. 5 L 757/20.N - LTO berichtet darüber.
Zitat 1: "Nach Auffassung der Kammer hätte das Attest damit mindestens die Grundlage der Diagnose und die Krankheit im konkreten Fall nennen müssen, was vorliegend nicht der Fall gewesen sei."
Diese Behauptung widerspricht meines Wissens geltenden Datenschutzgesetzen. Die Diagnose geht niemanden etwas an, erst recht keinen Lehrer, Schuldirektor oder gar im Laden den Verkäufer. Selbst die KV BaWü stellt entsprechende Formular-Atteste für ihre Ärzte bereit. Liest man dort etwas von Diagnose? Selbstverständlich nicht!!! Datenschutz!
Dort heißt es im Formulartext: "...aus medizinischen Gründen unzumutbar ist, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu tragen."
Zudem heißt es Zitat 2: "Gesichtsvisiere böten im Vergleich zu Masken einen schlechteren Schutz"... Zitat 3:"Es stellte ganz im Gegenteil fest, dass ein Face Shield keine valide Alternative zu einer Mund-Nase-Bedeckung sei. Im Gegensatz zu den Gesichtsvisieren funktionierten Masken als mechanische Barriere - und dazu müssten sie möglichst eng anliegen, so das Gericht."
Erstens ist festzustellen, dass die Regierung in der Verordnung keine Vorgaben macht, wie eine MNB auszusehen hat, wie diese zu tragen ist oder aus welchem Material diese ist. Zudem heißt es Bedeckung und nicht Abdeckung im Wortlaut. Das Gericht hält sich also nicht an den Wortlaut.
Zweitens ist festzustellen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin keine wissenschaftliche Evidenz für den Virenschutz von/durch Alltags- und OP-Masken bieten können. Weltweit! Genausowenig können dies z.B. die US-Armee. Status-Quo war seit Jahrzehten. Diese Masken schützen NICHT! Daher hat auch Dr. Drosten im Frühjahr noch davon abgeraten, bis er politisch werden musste.
Die Meinung des Gerichts hat daher nichts mit Wissenschaft zu tun. Im Gegenteil. Die Physik wäre denkbar einfach: Die Poren der Alltags- und OP Masken sind etwa 3-4x größer als das Coronavirus. D.h. die Viren werden mit dem Atem einfach durchgeblasen, wie Fliegen durch Maschendraht. Das Face-Shield hat jedoch keine Poren - Coronaviren prallen ab, der Hauch breitet sich nicht nach vorne in die Weite aus. Eigentlich hatte der Schüler alles richtig gemacht!
Ein deutsches VG sollte deutlich Evidenz basierter arbeiten!
14 September 2020
Unprompted review