Fragwürdige Klausel bei Stellenausschreibungen
Ich habe mich bereits mehrfach für einen Bibliotheks-Job an der TU beworben. Jedes Mal eine Absage, mit der Aussage: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie für die Stelle nicht berücksichtigen können."
Ich weiß jetzt an der Stelle nicht genau, was das soll. Für mich hört sich das danach an, dass ich formelle Gründe nicht erfülle. Daher habe ich nachgehakt. Und dann kam:
"Leider dürfen wir Ihnen kein Feedback bzw. eine detaillierte Auskunft über den internen Abstimmungsprozess geben – bitte haben Sie dafür Verständnis."
Das hört sich nach verstecktem Klüngel an. Entweder die Stelle war nur "pro forma" ausgeschrieben, oder, was auch naheliegt, das ist die Klausel, die in jeder Stellenbeschreibung dieser Universität steckt:
"Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, Bewerbungen von
Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt."
Das ist die "diskriminierungsfreie Variante" von "Männer brauchen sich bei uns nicht bewerben, sie werden eh nicht eingestellt." - Mutmaßlich ist also eine interne Direktive raus: "Die Stelle ist weiblich zu besetzen."
Da nutzt es mir auch nicht, dass ich eine Schwerbehinderung habe. Auf eine Anfrage, die ich am 14.12.2025 zu einer weiteren Stellenausschreibung gestellt habe, habe ich bis dato (03.01.2026) noch keine Antwort erhalten. Ich habe geschrieben, dass ich verunsichert bin, was diese Aussagen zu bedeuten haben, dass einerseits Schwerbehinderte bevorzugt behandelt werden, und andererseits Frauen offensichtlich "erwünscht" sind. Was ist also, wenn sich "bei gleicher Eignung" ein schwerbehinderter Mann wie ich, und eine nicht schwerbehinderte Frau bewerben? Wer ist dann "bevorzugt"?
Fragen über Fragen... Gleichberechtigung, schön und gut, aber wenn dies zu Lasten gut qualifizierter, schwerbehinderter Männer geht, ist dies auch nicht in Ordnung.
14 December 2025
Unprompted review